Vermittlungsprovision für Mietinteressenten/Wohnungssuchende:

Unser Service ist bis zum Zeitpunkt einer erfolgreichen Vermittlung 100% kostenlos! Eine Vermittlungsprovision entsteht nur, falls ein mündlicher oder schriftlicher Mietvertrag entsteht. Kein Vertrag, keine Kosten! 

Die Höhe der Provisionen finden Sie in den jeweiligen Inseraten.

AGB-Bestätigung

  • Unsere AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen „flatgate.ch“

    

§ 1 Anwendungsbereich

    Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer "flatgate.ch", vertreten durch die Karavani GmbH - im folgenden "flatgate.ch" genannt.

    § 2 Leistungen von flatgate.ch

    Flatgate.ch bietet ihre Leistungen auf unterschiedlichen Websites an und erbringt Vermittlungsdienstleistungen für Wohnungssuchende und für private und natürliche Personen/Vermieter, welche einen Mieter, Nachmieter oder Untermieter suchen. Der Wohnungssuchende erhält von flatgate.ch (Auftragsnehmer) – schriftlich oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten / Mietinteressenten. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Auftraggeber und der Vermieter. Flatgate.ch haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.

    § 3 Auftragserteilung und Auftragsannahme 



    Flatgate.ch nimmt Aufträge über ihre Websites entgegen, in Spezialfällen auch über E-Mail/Fax/Vertrag, mündlich sowie auch schriftlich. 
Ein Dienstleistungsvertrag entsteht beim vollständig ausgefüllten Kontakt- bzw. Inserierungsformular und akzeptieren dieser AGB und wird nach einer Überprüfung in die Datenbank aufgenommen. Flatgate.ch behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    § 4 Regelungen für Mieter und Wohnungssuchende

    

Der Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages über eines der bekannt gegebenen Objekte ist flatgate.ch unverzüglich (innert 7 Tagen) mitzuteilen. Unterlässt der Wohnungssuchende diese Mitteilung so wird dies als Versuch eines Betruges gewertet und verpflichtet sich, neben dem fälligen Honorar eine Strafe von CHF 1500.00 zu bezahlen. Flatgate.ch behält sich in diesem Fall das Recht vor, Strafanzeige gegen den Wohnungssuchenden zu stellen. Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind nachzuprüfen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird, soweit gesetzlich zugelassen, keine Haftung übernommen. Objekte/Betriebe werden jeweils mehreren Interessenten angeboten. Irrtum bleibt vorbehalten. Da es unseren Auftraggebern frei steht, Ihre Immobilien auch anderswo zu inserieren, kann es geschehen, dass ein Objekt mehrmals inseriert wird. 
Ist dem Mietinteressenten das nachgewiesene Objekt zum Zeitpunkt des Nachweises (Bekanntgabe der genauen Adresse und Kontaktperson) bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter innerhalb 48 Stunden schriftlich zu benennen. Unterlässt er dies und kommt ein Mietverhältnis zustande, so gilt das Objekt als durch uns vermittelt und die Vermittlungsprovision wird fällig. 



    § 5 Regelungen für Mieter-,Nachmieter und Untermietersuchende und Vermieter



    Die Suche von geeigneten Mietern/Nachmietern/Untermietern von Wohnobjekten ist kostenlos. Es wird keine Exklusivität bei der Vermittlung von Mietobjekten vorausgesetzt. Der Auftraggeber wird uns alle für die Vermarktung bedeutsamen Informationen bekannt geben und zur Verfügung stellen. Diese werden in der hauseigenen EDV aufbereitet und als Angebot an Interessenten verschickt. Alle Kosten und Aufwendungen für Werbung, gehen voll zu unseren Lasten und sind für den Auftraggeber kostenfrei. Dies beinhaltet auch die gratis Publikation von 15 Tagen auf homegate.ch. 

Beim diesem Vermittlungsauftrag handelt es sich um einem einfachen Auftrag gemäss Art. 394ff OR. Die Dienstleistung ist für den Auftraggeber kostenfrei im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber durch die Auftragserteilung bei Vertragsabschluss bekannt zu geben, wer der Nachmieter ist. Er benennt diesen innerhalb 48 Stunden nach Vertragsabschluss mit Namen und Vornamen. Ist die Ernennung des Nachmieters Sache einer Verwaltung, so hat der Auftraggeber dies schriftlich mitzuteilen und er bemüht sich den Namen schnellst möglich herauszufinden und uns bekannt zu geben. Bei Nichteinhaltung ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe gegenüber flatgate.ch von CHF 500.00 verpflichtet. flatgate.ch behält sich in diesem Fall das Recht vor, Strafanzeige gegen den Wohnungssuchenden zu stellen.

    § 6 Preise und Konditionen

    


    Basic

    Gemäss Preisliste und Tabelle Leistungen

    Exclusive:

    Unsere Dienstleistungen sind solange kostenfrei, bis ein Mietinteressent in ein durch uns vermitteltes Objekt einzieht. Ist dies der Fall, entsteht eine Vermittlungsprovision für den Nachmieter / Wohnungssuchender. Die Einverständniserklärung ist gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen. Wenn aufgrund unseres Nachweis- oder Vermittlungserfolges ein Rechtsgeschäft (Mietverhältnis) zustande kommt, mündlich oder schriftlich, wird eine Vermittlungsprovision fällig. Diese Provision entsteht nur bei einer erfolgreichen Vermittlung. Diese Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Andere Regelungen bedürfen der Absprache. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses. Die Zahlung kann per Einzahlungsschein oder in bar erfolgen. Die Provisions-Sätze sind unterschiedlich und jeweils in den Inseraten ersichtlich. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene Pauschalmiete inkl. Nebenkosten, Parkplatz etc. Für Vermieter ist diese Dienstleistung kostenlos. Zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel: Objekt fotografieren, Wohnung bei Abwesenheit des Vermieters an Interessenten zeigen, Anwesenheit bei Übergabe etc. bieten wir individuel gemäss Preisliste/Anfrage an.

    § 7 Vertragsbeendigung

    Jeder Vermittlungsauftrag wird mit beidseitiger Erfüllung automatisch beendet. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen flatgate.ch. Der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision bleibt hiervon unberührt. Nur wenn der Vermieter nachweislich die mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, und es dadurch zu einer vorzeitigen Beendigung kommt, besteht Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Provision.

    § 8 Allgemeine Vereinbarungen

    Jeder Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass E-Mails von der Domain flatgate.ch, bei ihm ankommen. Gegebenfalls muss er den Spamfilter oder Firewalls entsprechend einrichten. Wo immer möglich erfolgt die Kommunikation zwischen flatgate.ch und dem Kunden per E-Mail.

    § 9 Schlussbestimmungen

    Falls eine dieser Bestimmungen nicht oder unwirksam ist, so bleibt die Gültigkeit dieser AGB insgesamt bestehen. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleiche, rechtmässige Bestimmung. Keine Partei darf ohne vorgängige, schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Wo zulässig gilt als Gerichtsstand der Sitz von flatgate.ch bzw. der Karavani GmbH. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen